Das Ministerium für Schule und Bildung weist auf einen seit Montag, 19.2.2018, gültigen Erlass hin, der den Offenen Ganztag etwas großzügiger regelt. Galt bisher eine Teilnahmepflicht bis 16 Uhr, können ab sofort Kinder für die Teilnahme an ehrenamtlichen Tätigkeiten, an außerschulischen Bildungsmaßnahmen wie Sprach- oder Musikunterricht sowie für Familienereignisse von der Anwesenheitspflicht entbunden werden.
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